Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs- und Interim-Dienstleistungen von DDM – Data Driven Management e.U.
(Stand: 04.09.2025)

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen DDM – Data Driven Management e.U. (im Folgenden „DDM“) und Auftraggebern in ihrer Eigenschaft als Unternehmer i.S.d. §1 UGB.
1.2. Der Leistungsumfang von DDM umfasst insbesondere:
  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation,
  • Management- und Controlling-Dienstleistungen,
  • Business Intelligence, Datenanalysen und Reportinglösungen,
  • Digitalisierung von Prozessen,
  • IT-Dienstleistungen und Automatisierung,
  • Interim Management in operativen und strategischen Funktionen.

1.3 Abweichende Bedienungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von DDM ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss und Schriftform
2.1. Angebote von DDM sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Unterzeichnung eines Angebots zustande.
2.3. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

3. Leistungsbeschreibung
3.1. DDM erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen sorgfältiger Berufsausübung, nach bestem Wissen und Gewissen.
3.2. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern eine Dienstleistung im vereinbarten Leistungsumfang.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen und mitzuwirken, damit DDM die Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.

4. Subauftragnehmer
4.1. DDM ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subauftragnehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen.
4.2. Der Auftraggeber wird hiervon vorab schriftlich informiert. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen kein Widerspruch, gilt der Einsatz des Subauftragnehmers als genehmigt.
4.3. DDM bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

5. Honorare, Zahlungsbedingungen, Reisekosten
5.1. Die Vergütung erfolgt nach vereinbartem Stunden-, Tages- oder Monatssatz oder auf Basis eines Pauschalhonorars.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist:
  • 30 % des Auftragswerts bei Beauftragung (Anzahlung)
  • Zwischenzahlungen monatlich im Voraus oder nach Leistungsfortschritt
  • Restzahlung nach Leistungserbringung
    5.3. Rechnungen sind binnen 15 Tagen netto ohne Abzug fällig.
    5.4. Erfolgs- oder Bonuszahlungen sind nur geschuldet, wenn diese schriftlich vereinbart und spezifiziert wurden.
    5.5. Reisekostenregelung:
  • Auftraggeber trägt alle notwendigen Reisekosten, Übernachtungen und Spesen gegen Nachweis.
  • Alternativ kann eine Reisekostenpauschale pro Woche im Voraus vereinbart werden.
    5.6. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz der EZB sowie Mahnspesen.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1. DDM haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
6.2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den drei-fachen durchschnittlichen Monatsbetrag des vereinbarten Honorars beschränkt.
6.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
6.4. Gewährleistungsansprüche sind binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.

7. Kündigung und Rücktritt
7.1. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
7.2. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleibt DDM berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
7.3. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

8. Geheimhaltung
8.1. DDM verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen, Methoden und Tools von DDM.
8.3. DDM ist berechtigt, anonymisierte Projektergebnisse und die Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu nennen, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1. Alle durch DDM erstellten Analysen, Konzepte, Präsentationen, Dashboards, Software-Lösungen und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
9.2. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
9.3. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von DDM.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz
von DDM (Wiener Neustadt).